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20.10.2025
20.10.2025
27224 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Bei nur 17 Beitragsjahren besteht kein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung

20.10.2025Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt zwingend voraus, dass der Versicherte mindestens 35 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war (sog. Wartezeit). Wer insgesamt sehr viel länger arbeitet (hier: 46 Jahre lang), aber einen Großteil der Zeit als Beamter versicherungsfrei war, kann daher trotz vergleichbarer „Lebensleistung“ keine solche Rente beanspruchen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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