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15.12.2025
15.12.2025
27518 Bundessozialgericht

Keine Rentenver­sicherungs­pflicht bei bloßer Sachleistungsaushilfe

15.12.2025Die Zahlung von Rentenver­sicherungs­beiträgen für Pflegepersonen ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung an ihre Versicherten. Eine Rentenver­sicherungs­pflicht entsteht daher nur, wenn die gepflegte Person in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist und das Gesetz deshalb eine Zahlung von Rentenver­sicherungs­beiträgen durch die Pflegekasse vorsieht. Auf einen berenteten EU-Bürger, der in Deutschland lediglich im Wege der Sachleistungsaushilfe nach europäischen Vorschriften gepflegt wird, trifft das nicht zu. Für seine Versicherung und speziell für Sozialleistungen in Geld, wie die Zahlung von Rentenver­sicherungs­beiträgen für seinen nicht erwerbsmäßig tätigen Pfleger, bleibt allein sein Heimatstaat ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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