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28.01.2026
28.01.2026
27658 Landessozialgericht Hessen

Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeits­verhältnis

27.01.2026Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in eigenem Namen geltend. Das Hessische Landessozi­algerichts hat nun entschieden, dass bei Vorliegen eines Scheinarbeits­verhältnisses kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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