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08.07.2025
08.07.2025
26144 Landgericht Frankfurt am Main

Bei noch nicht abgeschlossenem Boarding und noch offenen Flugzeugtüren müssen zu spät am Gate erscheinende Fluggäste mitgenommen werden

08.07.2025Ist das Boarding noch nicht abgeschlossen und sind die Türen des Flugzeuges noch geöffnet, besteht eine Mitnahmever­pflichtung der Fluggesellschaft. Gleiches gilt, wenn der Vorfeldbus, der die Fluggäste zum Flugzeug bringen soll, noch nicht abgefahren ist. In diesem Fall müssen auch verspätet am Fluggate ankommende Reisende mitgenommen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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