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17.09.2025
17.09.2025
27050 Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

BaFin muss Bankenabgabe aus den Jahren 2011 bis 2014 zurückzahlen

17.09.2025Die für das Finanzdienst­leistungs­aufsichtsrecht zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienst­leistungs­aufsicht (BaFin) zur Rückzahlung der von den Klägerinnen in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten Jahresbeiträge zum Restruktu­rierungsfonds verpflichtet ist. Sie hat damit den Klagen von drei Kreditinstituten im Wesentlichen stattgegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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