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12.05.2026
12.05.2026
28097 Bundesgerichtshof

BGH zieht Grenzen des "Sammelklage-Inkassos" beim LKW-Kartell

12.05.2026Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Kartellscha­densersatz­ansprüche grundsätzlich im Wege der Sammelklage von einem Inkassodienst­leister geltend gemacht werden können. Macht es die Anspruchsbündelung den Zivilgerichten aber im Einzelfall praktisch unmöglich, wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren, darf das Gericht dem Inkassodienst­leister eine Auflage zur Vorbereitung der Verfahrenstrennung erteilen. Kommt der klagende Inkassodienst­leister einer solchen Auflage nicht nach, ist die Klage rechtsmiss­bräuchlich und als unzulässig abzuweisen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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