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30.04.2024
30.04.2024
10767 Bundesgerichtshof

BGH: Sexuelle Nötigung mit Gewaltanwendung bei sexuellen Handlungen während verschlossener Wohnungstür

11.03.2020Nimmt ein Täter sexuelle Handlungen an sein Opfer vor, während die Wohnungstür verschlossen ist, so liegt eine sexuelle Nötigung mittels Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB vor. Das Einsperren in einem Raum gilt als Gewaltanwendung im Sinne der Vorschrift. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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