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28.04.2024
28.04.2024
22419 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Polizeiliche Wohnungsverweisung setzt Vorliegen einer Gewaltbeziehung oder erstmalige Gewalttat von einiger Intensität voraus

22.11.2023Eine polizeiliche Wohnungsverweisung setzt das Vorliegen einer Gewaltbeziehung mit konkreten Anzeichen für wiederholte Misshandlungen oder eine erstmalige Gewalttat, bei der aufgrund der Intensität des Angriffs und Schwere der Verletzungen mit einer jederzeitigen Wiederholung der Gewaltanwendung zur rechnen ist, voraus. Zudem muss der Ehegatte mit den Gewaltvorwürfen des anderen konfrontiert werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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