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28.04.2024
28.04.2024
19725 Verwaltungsgericht Göttingen

Verdacht auf Gewalt gegen Kinder - Erzieherinnen einer Kindertagesstätte dürfen bis zum Abschluss des Ermittlungs­verfahrens zunächst nicht weiterbeschäftigt werden

23.11.2022Das Verwaltungsgericht Göttingen hat im einstweiligen Rechts­schutz­verfahren entschieden, dass zwei Erzieherinnen einer Kindertagesstätte, bis zum Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungs­verfahrens nicht weiterbeschäftigt werden dürfen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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