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27.04.2024
27.04.2024
10866 Bundesgerichtshof

BGH: Strafrichter kann sich bei "probeweisem" Einsperren des Beschuldigten wegen Rechtsbeugung und Aussageerpressung strafbar machen

27.03.2020Sperrt ein Strafrichter einen Beschuldigten "probeweise" in einem Haftraum ein, kann er sich wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB und Aussageerpressung nach § 343 StGB strafbar machen. Eine Strafbarkeit ist jedoch dann nicht gegeben, wenn der Beschuldigte auf Wunsch jederzeit den Haftraum verlassen darf und die Maßnahme nur eine sehr kurze Zeit andauerte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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