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28.04.2024
28.04.2024
17955 Bundesgerichtshof

BGH: Kosten der Fällung eines morschen Baums stellen umlagefähige Betriebskosten dar

25.02.2022Die Kosten der Fällung eines morschen Baums sind als Gartenpflegekosten im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV als Betriebskosten umlagefähig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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