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03.05.2024
03.05.2024
17182 Bundesgerichtshof

BGH: Auflistung eines Zugtransfers zum Flughafen als Vorteil in Reiseprospekt ohne Hinweis auf zusätzliches Entgelt spricht für Zugehörigkeit zur Pauschalreise

15.11.2021Wird in einem Reiseprosekt der Zugtransfer zum Flughafen als Vorteil ohne Hinweis auf ein zusätzliches Entgelt bezeichnet, so spricht dies dafür, dass der Bahntransfer zur Pauschalreise gehört. Verpassen die Reisenden den Flug wegen einer Zugverspätung, obwohl sie einen ausreichende Zeitpuffer einplanten, so haftet dafür der Reiseveranstalter. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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