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28.04.2024
28.04.2024
20525 Amtsgericht Hannover

Änderung des ausführenden Luftfahrt­unternehmens kein erheblicher Reisemangel

21.04.2023Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass ein Reisender einen Pauschal­reise­vertrag, der unter anderem die Erbringung einer Beförderungs­leistung (hier: Flug von Düsseldorf nach Griechenland), nicht bereits deswegen kündigen kann, weil der Reiseveranstalter den Flug durch ein anderes Luftfahrt­unternehmen als zunächst vereinbart durchführen lässt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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