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27.10.2025
27.10.2025
27256 Amtsgericht München

Kein Anspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten bei vorschneller Beauftragung eines Rechtsanwalts

27.10.2025Wer bei einem Streit mit einem anderen sofort einen Rechtsanwalt zur Klärung der Angelegenheit einschaltet, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten, wenn die Einschaltung des Anwalts nach den Umständen des Einzelfalls nicht erforderlich gewesen ist und der Grundsatz der Schadensmin­derungspflicht nach § 254 BGB nicht eingehalten worden ist. Dies macht der vorliegende Fall des Amtsgerichts München deutlich.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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