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03.05.2024
03.05.2024
20272 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Schadensersatz für Eisenbahn­verkehrs­unternehmen wegen verspäteter schuldhafter Bereitstellung von Trassen

24.02.2023Kann ein Eisenbahn­verkehrs­unternehmen infolge schuldhaft verspäteter Bereitstellung von Trassen seine Pünktlichkeits­verpflichtung aus dem Verkehrsvertrag mit seinem Auftraggeber nicht erfüllen und wird deshalb seine Vergütung gemindert, kann es vom Betreiber des Schienennetzes Schadensersatz verlangen. Ordnet der Schienennetz­betreiber die Ursache für die verspätete Bereitstellung selbst seinem Verantwortungs­bereich zu, begründet dies eine Beweiserleichterung für die Annahme einer schuldhaften Pflichtverletzung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat den vom Landgericht zugesprochenen Schadens­ersatz­anspruch in Höhe von gut 60.000 € bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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