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03.05.2024
03.05.2024
21272 Bundesgerichtshof

BGH: Bei Buchung einer "Fahrt ins Blaue" kann Reiseveranstalter Inhalt der Reise bestimmen

10.08.2023Wird eine "Fahrt ins Blaue" gebucht, so kann der Reiseveranstalter gemäß § 315 Abs. 1 BGB den Inhalt der Reise bestimmen. Mit Aushändigung des Reiseprogramms wird das Bestimmungsrecht ausgeübt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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