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28.04.2024
28.04.2024
15421 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Aussage „riesigen Shitstorm geerntet“ stellt überprüfbare Tatsachenbehauptung dar

01.06.2021Bei dem Begriff „Shitstorm“ handelt es sich nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers um einen Sturm der Entrüstung. Nur wenige negative Stellungnahmen reichen nicht aus, um sie als „riesigen Shitstorm“ zusammenzufassen. Da es lediglich zu wenigen kritischen Einzelstimmen gekommen war, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) einem Presseorgan die Äußerung, dass die Antragstellerin einen „riesigen Shitstorm geerntet“ habe, untersagt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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