wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
27.04.2024
27.04.2024
19159 Straftat

Cybergrooming – Sexuelle Belästigung von Kindern und deren virtuelle Anbahnung – Wann droht Strafe?

19.08.2022Wie gehen die Täter*innen vor?Die Täter*innen suchen sich ihre Opfer oft auf beliebten Plattformen wie WhatsApp, Instagram, TikTok und Snapchat oder in Videospielen wie Fortnite. Dort verwickeln die Täter*innen Kinder und Jugendliche in zunächst harmlose Gespräche. Dann drängen sie darauf, Bilder und Videos zu schicken oder gar ein Treffen zu verabreden.Unter Cybergrooming versteht man sinngemäß die Vorbereitung oder Anbahnung im Internet. Speziell ist damit das Vorbereiten sexueller Kontakte durch das gezielte Ansprechen in Foren, Chat-Rooms, sozialen Netzwerken, Messengern oder anderen Plattformen gemeint. Täter*innen spielen ihren minderjährigen Opfern dabei zunächst Vertrauen vor, um sie dann später in einem weiteren Schritt zu sexuellen ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
www.refrago.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Cybergrooming_Sexuelle_Belaestigung_von_Kindern_und_deren_virtuelle_Anbahnung_Wann_droht_Strafe