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29.04.2024
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12776 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

AStA darf sich zur Haltung eines Hochschul­mitarbeiters der Hochschule Osnabrück äußern

12.11.2020Das Niedersächsischen Oberverwal­tungsgerichts hat entschieden, dass sich der Allgemeine Studieren­denausschusses (AStA) zur Haltung eines Hochschul­mitarbeiters der Hochschule Osnabrück zur Corona-Pandemie äußern darf, und eine entsprechende Beschwerde eines auch für die Universität Osnabrück tätigen Mitarbeiters der Hochschule Osnabrück gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 9. Oktober 2020 (Az.: 6 B 73/20) zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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