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28.04.2024
28.04.2024
16322 Oberlandesgericht Dresden

Gerichtliche Unter­lassungs­verfügung wird mit Verkündung der Entscheidung wirksam

17.08.2021Eine gerichtliche Unter­lassungs­verfügung wird mit der Verkündung der Entscheidung wirksam. Behält sich der Unter­lassungs­schuldner eine mehrwöchige Prüfung der Entscheidung vor und verzögert sich daher die Vollziehung der Unter­lassungs­verfügung, so rechtfertigt dies die Verhängung eines hohen Ordnungsgeldes. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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