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29.04.2024
29.04.2024
21404 Landgericht Berlin

Aussage "ALL-INKLUSIVE GETRÄNKEPAKET PREMIUM" darf als reichhaltiges Getränkepaket ohne Aufpreis verstanden werden

16.08.2023Wirbt ein Kreuzfahrtanbieter mit einem "ALL-INKLUSIVE GETRÄNKEPAKET PREMIUM" darf dies dahingehend verstanden werden, dass Bestandteil der Reise ein reichhaltiges Getränkepaket ohne Aufpreis ist. Der Sternchenhinweis zur Einschränkung des Angebots muss sich direkt hinter der werbenden Aussage befinden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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