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03.05.2024
03.05.2024
12503 Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Auf Facebook-Seite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt sind nur themenbezogene Kommentare zulässig

03.11.2020Die Facebook-Seite einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt stellt ein Telemedienangebot im Sinne von § 11 d des Rund­funk­staats­vertrags (RStV) dar. Da die Telemedien nach § 11 d Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Nr. 19 RStV journalistisch-redaktionell veranlasst sein müssen, sind auf der Facebook-Seite nur themenbezogene Kommentare zulässig. Nicht themenbezogene Kommentare müssen daher von der Rundfunkanstalt gelöscht werden. Dies hat das Sächsische Ober­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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