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29.04.2024
29.04.2024
17078 Verwaltungsgericht Berlin

Auch Lebensmittelretter müssen Hygienevorschriften beachten

29.10.2021Wer anderen die Möglichkeit eröffnet, auf allgemein zugänglichen Warentischen Nahrungsmittel zur kostenlosen Entnahme durch Dritte zu deponieren, die ansonsten dem Verfall preisgegeben wären, unterliegt strengen europarechtlichen Hygienevorgaben. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin den Eilantrag einer Privatperson zurückgewiesen, deren Praxis der Lebensmittel­umverteilung ein Berliner Bezirksamt beanstandet hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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