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30.04.2024
30.04.2024
15941 Landgericht Bamberg

Irreführende Proteinangabe auf Lidl-Quarkriegel

15.07.2021Nährwertangaben auf der Packung von Lebensmitteln müssen klar und verständlich sein. Das ist nicht der Fall, wenn ein Proteinwert mit einem Sternchen versehen ist, das auf der Verpackung nicht erklärt wird. Das hat das Landgericht Bamberg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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