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28.04.2024
28.04.2024
21062 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Nutzungsrecht für Vereinslogo nicht an fortbestehende Vereins­mitgliedschaft des Urhebers gebunden

19.07.2023Räumt ein Vereinsmitglied einem Verein - hier aus Fans der Filmreihe „Star Wars“ - ein Nutzungsrecht an einem von ihm gestalteten Logo ein, ist das Fortbestehen dieses Nutzungsrechts nicht grundsätzlich an die weitere Mitgliedschaft im Verein gebunden. Allein der Ausschluss des Urhebers aus dem Verein rechtfertigt nicht den Rückruf des Nutzungsrechts wegen gewandelter Überzeugung des Urhebers (§ 42 UrhG). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb bestätigt, dass dem Kläger keine Unterlassungs­ansprüche zustehen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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