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27.04.2024
27.04.2024
23375 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig

05.03.2024Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat die Beschwerde der Stadt Neumarkt-Sankt Veit im Landkreis Mühldorf am Inn zurückgewiesen und die geplante Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche als rechtswidrig eingestuft.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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