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29.04.2024
29.04.2024
21068 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

„Zusammenarbeit mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zulässige Meinungsäußerung

20.07.2023Die Klägerin wendet sich u.a. gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“ zusammenarbeitet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass ihr insoweit kein Unte­rlassungs­anspruch zusteht. Es handele sich um eine Meinungsäußerung. Dem Bericht seien hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für dieses Werturteil zu entnehmen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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