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29.04.2024
29.04.2024
21052 Landgericht Mosbach

Unter­lassungs­anspruch des Nachbarn bei Überschreitung der in der Nachtzeit zulässigen Lautstärke von 60 dB (A) durch Hahnenkrähen

18.07.2023Wird in einem allgemeinen Wohngebiet in der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr durch Hahnenkrähen die nach der TA Lärm maximal zulässige Lautstärke von 60 dB (A) überschritten, steht dem Nachbarn ein Unter­lassungs­anspruch zu. Kosten für Schall­isolierungs­maßnahmen von bis zu 4.000 € sind wirtschaftlich zumutbar. Dies hat das Landgericht Mosbach entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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