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28.04.2024
28.04.2024
18365 Verwaltungsgericht Trier

Cannabidiolhaltige Lebensmittel: CBD-haltige Lebensmittel dürfen nicht ohne Zulassung vertrieben werden

29.04.2022Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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