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29.04.2024
29.04.2024
19149 Oberverwaltungsgericht Münster

Bezeichnung „Geflügel Salami“ irreführend bei Schweinespeck als Zutat

18.08.2022Die Bezeichnung „Geflügel Salami“ auf der Vorderseite einer fertigverpackten Salami, die neben Putenfleisch auch Schweinespeck enthält, ist irreführend, weil dadurch der falsche Eindruck erweckt wird, die Salami enthalte ausschließlich Geflügel. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster in einem Fall aus dem Kreis Gütersloh entschieden und damit im Ergebnis ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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