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28.04.2024
28.04.2024
19483 Oberlandesgericht Nürnberg

Keine Richtigstellung einer falschen Blickfangwerbung durch Fußnote bei eindeutiger und leicht zu vermeidender Unrichtigkeit

07.10.2022Enthält eine Blickfangwerbung eine unzutreffende Werbeaussage, so kann dies nicht durch eine Fußnote richtiggestellt werden, wenn die Unrichtigkeit eindeutig und leicht vermeidbar ist. In diesem Fall liegt eine Irreführung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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