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27.04.2024
27.04.2024
18930 Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Lebens­mittel­behörden grundsätzlich zur Herausgabe von Berichten über lebens­mittel­rechtliche Kontrollen verpflichtet

19.07.2022Die Lebens­mittel­behörden des Landes müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Antrag grundsätzlich die Kontrollberichte über erfolgte Kontrollen in Restaurants und anderen Lebens­mittel­betrieben herausgeben. Dies gilt auch bei einer Antragstellung über die Internetplattform „Topf Secret“ und einer etwaigen Veröffentlichungs­absicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Eine direkte Verpflichtung des Kreises zur Herausgabe der Protokolle der Lebens­mittel­kontrollen war (noch) nicht möglich. Der Kreis muss eine bislang unterbliebene Anhörung des betroffenen Hotelunternehmens noch nachholen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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