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30.04.2024
30.04.2024
12403 Bundesverwaltungsgericht

Mit Salmonellen kontaminierte Fleischdrehspieße müssen vom Markt genommen werden

16.10.2020Der Hersteller von mit Salmonellen kontaminierten Fleischdrehspießen muss, die bereits in den Verkehr gebrachten Lebensmittel zurücknehmen. Es kommt nicht darauf an, ob eine Gesundheits­gefährdung der Endverbraucher durch ordnungsgemäßes Durchgaren der Fleischdrehspieße in den Gastronomie­betrieben vermieden werden könnte. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig heute entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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