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27.04.2024
27.04.2024
19823 Amtsgericht Hamburg

Kein Anspruch auf Nutzungs­entschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen des Vermieters

09.12.2022Will ein Vermieter die Wohnung nicht zurücknehmen, obwohl ein entsprechendes Angebot des Mieters vorliegt, liegt ein Annahmeverzug nach § 293 BGB vor und es besteht kein Anspruch auf Nutzungs­entschädigung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB. Ein wörtliches Angebot des Mieters zur Übergabe der Wohnung nach § 295 BGB ist ausreichend, um den Vermieter in Annahmeverzug zu setzen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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