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27.04.2024
27.04.2024
16906 Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Einzelhändlerin darf nicht von der Anwendung der 2G-Regelung ausgeschlossen werden

05.10.2021Das Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat im einstweiligen Rechts­schutz­verfahren festgestellt, dass die Antragstellerin einstweilen berechtigt ist, ihre Verkaufsstelle nach Umsetzung des 2G-Zugangsmodells ohne zusätzliche Beschränkungen nach der Corona-Schutzverordnung zu betreiben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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