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04.05.2024
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10994 Oberlandesgericht Karlsruhe

Arztbrief darf grundsätzlich per Post versendet werden

22.04.2020Ein Arztbrief darf grundsätzlich per Post versandt werden. Ein Behandlungsfehler liegt darin nicht. Nur in eilbedürftigen Krankheitsfällen kann eine telefonische Kontaktaufnahme oder eine Prüfung des Zugangs des Arztbriefs angezeigt sein. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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