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24.03.2025
24.03.2025
25494 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Arzt darf gegenüber Amt ein vom Patienten vorgelegtes Attest erläutern - keine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht: Oberlandesgericht Dresden 08-10-2024

12.03.2025Ein Arzt darf einem Mitarbeiter eines Jugendamtes Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Patienten geben, wenn der Patient zuvor ein Attest dieses Arztes über den Gesundheitszustand des Patienten bei der Schule seines Sohnes vorgelegt hat. Diese Auskünfte stellen dann also keine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht dar. Denn die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung als Beleg für eine Entschuldigung ist regelmäßig mit einer zugleich erklärten Entbindung des ausstellenden Arztes von der ärztlichen Schweigepflicht verbunden (Oberlandsgericht Dresden, Beschlüsse vom 8.10.2024 und 14.11.2024 - 4 U 852/24).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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