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09.10.2025
09.10.2025
27166 Landgericht Berlin II

AfD muss Bundesgeschäftsstelle bis spätestens Ende 2026 räumen

08.10.2025Das Landgericht Berlin II hat den Bundesverband der Alternative für Deutschland (AfD) zur Räumung seiner Bundesgeschäftsstelle zum 30. September 2026, 30. November 2026 und 31. Dezember 2026 verurteilt. Die Klage des Eigentümers auf eine frühere Räumung hat es jedoch abgewiesen, da die außerordentlichen Kündigungen mangels vorheriger Abmahnung unwirksam seien.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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