wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
03.05.2024
03.05.2024
16756 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

AfD darf den Volkspark Rheinhausen nicht für Wahlkampf­veranstaltung nutzen, obwohl die SPD dort Parkfeste veranstaltete

13.09.2021Dem Kreisverband Duisburg der AfD bleibt verwehrt, eine für den 11. September 2021 geplante Wahlkampf­veranstaltung im Volkspark Rheinhausen durchzuführen. Das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat in zweiter Instanz einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Partei die Überlassung eines Teils der unter städtischer Verwaltung stehenden Grünfläche verlangte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/AfD_darf_den_Volkspark_Rheinhausen_nicht_fuer_Wahlkampfveranstaltung_nutzen_obwohl_die_SPD_dort