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02.05.2024
02.05.2024
18681 Bundesverfassungsgericht

Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Minister­präsidenten­wahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien

15.06.2022Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel durch eine im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Republik Südafrika am 6. Februar 2020 in Pretoria getätigte Äußerung zur Minister­präsidenten­wahl in Thüringen und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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