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29.04.2024
29.04.2024
22087 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Keine erneute Eilentscheidung zur Einstufung der AfD-Bundespartei als „Verdachtsfall“

05.10.2023Das Ober­verwaltungs­gericht hat den erneuten Eilantrag der AfD-Bundespartei auf Untersagung der Einstufung als „Verdachtsfall“ abgelehnt, weil das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 bereits rechtskräftig über einen identischen Eilantrag entschieden hat. Damit darf die AfD bis zu einer Entscheidung in dem beim Ober­verwaltungs­gericht anhängigen Berufungsverfahren einstweilen weiterhin durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall nach dem Bundes­verfassungs­schutz­gesetz eingestuft werden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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