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27.04.2024
27.04.2024
18250 Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen

Zurückweisung eines Gesetzesentwurfs verletzt Rechte der AfD-Fraktion NRW nicht

08.04.2022Der Verfassungs­gerichts­hof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat entschieden, dass der Landtagspräsident die sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechte der antragstellenden AfD-Fraktion NRW aus Art. 65 und Art. 30 Abs. 2 der Landesverfassung nicht dadurch verletzt hat, dass er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung gemäß §§ 71, 69 der Geschäftsordnung des Landtags zurückgewiesen hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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