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29.04.2024
29.04.2024
13325 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown zu Friseursalons und Golfplätzen

25.01.2021Das Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gericht hat Anträge eines Friseursalons gegen das Verbot von Dienstleistungen mit Körperkontakt und einer Golfplatz­betreiberin gegen das Verbot zum Betrieb von Sportanlagen als unbegründet abgelehnt. Es spreche vieles dafür, dass die angegriffenen Regelungen der Corona-Bekämpfungs­verordnung vom 8. Januar 2021 einer rechtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren standhalten würden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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