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28.04.2024
28.04.2024
17445 Oberlandesgericht Rostock

Keine Ansprüche aus Betriebs­schließungs­versicherung wegen Corona-Lockdowns

17.12.2021Der Versicherungsfall einer Betriebs­schließungs­versicherung - die auf das Infektions­schutz­gesetz Bezug nimmt - tritt nur für die dort abschließend aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger ein. Ansprüche auf Schadensersatz für den Zeitraum vor Aufnahme von COVID-19 bzw. SARS-CoV-2 in das Infektions­schutz­gesetz bestehen in diesen Fällen nicht, endschied das Oberlandesgericht Rostock.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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