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27.04.2024
27.04.2024
21169 Bundesgerichtshof

Keine Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers im "ersten Lockdown"

04.08.2023Weil er im Corona-Lockdown im Frühjahr 2021 nicht auftreten durfte, hatte ein Musiker eine Entschädigung vom Staat verlangt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Staat nicht für Einnahmeverluste haften muss, die einem Berufsmusiker wegen coronabedingter Auftrittsverbote entstanden sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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