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15.07.2025
15.07.2025
26188 Oberlandesgericht Brandenburg

Teilweiser Ausschluss des Versorgungs­ausgleichs bei Trennungszeit von 28 Jahren und Ehezeit von 39 Jahren

15.07.2025Leben die Eheleute von den 39 Jahren Ehezeit 28 Jahre lang getrennt, so rechtfertigt dies den teilweisen Ausschluss des Versorgungs­ausgleichs, wenn die Eheleute seit der Trennung wirtschaftlich entflochten sind. Der Ausschluss bezieht sich auf den Zeitraum ab Ablauf des ersten Trennungsjahres. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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