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27.04.2024
27.04.2024
11451 Niedersächsisches Finanzgericht

Vorsitzende eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegen mit dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer

18.06.2020Das Niedersächsischen Finanzgerichts hat - soweit ersichtlich - als erstes Finanzgericht unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juni 2019 C-420/18 (DStR 2019, 1396) zur Steuerbarkeit der Einnahmen eines Ver­waltungs­rats­vorsitzenden Stellung genommen. Danach unterliegt die Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer, wenn der Ver­waltungs­rats­vorsitzende weder im eigenen Namen nach außen auftritt noch gegenüber dem Versorgungswerk über die Befugnis verfügt, die für dessen Führung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidung folgt der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, steht aber im Widerspruch zu er bisher von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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