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29.04.2024
29.04.2024
22295 Bundessozialgericht

„Pool-Arzt“ im vertrags­zahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

31.10.2023Ein Zahnarzt, der als so genannter „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertrags­zahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr - wie bei anderen Tätigkeiten auch - die konkreten Umstände des Einzelfalls. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und damit der Klage eines Zahnarztes stattgegebenWeiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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