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27.04.2024
27.04.2024
22846 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Auch geringfügige Tätigkeit kann sozial­versicherungs­pflichtig sein

15.02.2024Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer medizinischen Fachangestellten ist voll versicherungs­pflichtig. Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozial­versicherungs­rechtliche Meldung von Beschäftigten. Dies hat das Landessozialgericht in NRW entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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