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19.05.2025
19.05.2025
25879 Hessisches Landessozialgericht

Rallye-Fahrer und Beifahrer sind abhängig beschäftigt

19.05.2025Wenn eine Autofirma mit Rennsportfahrern Exklusivität vereinbart, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, so sind die Fahrer abhängig beschäftigt. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozi­algerichts.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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